Diese Führerscheinklassen bieten wir an
Wir geben dir auf unserer Webpräsenz blitzschnell einen Überblick über alle von uns angebotenen Führerscheinklassen und deren Voraussetzungen.
Pkw Führerscheinklassen
Klasse B
- Mindestalter: 18 Jahre
- Für Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen A1, A2, A
- bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse (zGM), die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen ausgelegt und gebaut ist
- Nur im Inland: Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Grundausbildung, 5 Stunden Überland, 4 Stunden Autobahn, 3 Stunden Beleuchtungsfahrt (á 45 Minuten)
- Klasse AM und L inbegriffen
- Mitführen von Anhängern im Führerschein Klasse B: Alle Anhänger bis 750 kg zGM
- Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination auf 3500 kg begrenzt
Klasse BF17
- Mindestalter 17 Jahre
- Begleitendes Fahren mit Begleitpersonen
Klasse BE
- Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zGM des Anhängers von mehr als 750kg und nicht mehr als 3500kg
- Grundausbildung, 3 Stunden Überland, 1 Stunde Autobahn, 1 Stunde Beleuchtungsfahrt (á 45 Minuten)
Klasse B96
- Kfz der Klasse B mit Anhänger
- Zulässige Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750kg
- Fahrzeugkombination über 3500 kg, aber max. 4250 kg
- Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt
- keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich
Klasse B197
- Hier kannst du deine Ausbildung auf Fahrzeugen mit Schaltgetriebe und Automatikgetriebe kombinieren
- Die praktische Prüfung kann dann auf einem Auto mit
Automatikgetriebe stattfinden.
Motorrad-Führerscheinklassen – vom Mofa bis zum Kraftrad
Klasse A1
- Mindestalter 16 Jahre
- Leichtkraftrad, ein- oder zweisitzig
- Mehr als 50 cm3 Hubraum, aber höchstens 125 cm3
- Nicht mehr als 11 KW
- Klasse AM eingeschlossen
Klasse A2
- Mindestalter 18 Jahre
- Aufstieg von A1 auf A2 möglich
- Klasse AM und A1 eingeschlossen
- bis 35 kW
Klasse A
- Mindestalter 24 Jahre
- 20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
- 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A
- AM und A1 und A2 eingeschlossen
Klasse B196
- Mindestalter 25 Jahre
- Schlüsselzahl 196
- Erlaubnis, Leichtkrafträder bis 125 cm3 Hubraum und einer Motorleistung von max. 11 KW zu führen
- Vorbesitz Klasse B (mindestens 5 Jahre)
- gültig nur in Deutschland
Klasse AM
- Mindestalter 15 Jahre
- Kleinkraftrad bis 50 cm3 Hubraum
- Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 45 km / h
Klasse Mofa
- Mindestalter 15 Jahre
- Prüfbescheinigung
- Höchstgeschwindigkeit 25 km / h
Klasse L
- Mindestalter 16 Jahre
a) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 40 km / h. Mit Anhänger dürfen sie aber nur mit max. 25 km / h gefahren werden.
b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer Geschwindigkeit von max. 25 km / h auch mit Anhängern.
Beim Erwerb des Motorrad-Führerscheins bieten wir dir:
- Qualifizierte Beratung und Betreuung
- Ausbildung für Einsteiger und Aufsteiger in die Klassen A2 und A
- Intensivkurse für den Motorrad-Führerschein
- Bike To Bike – Ausbildung
- Ausbildung in allen Motorradklassen
- Spezieller Theorieunterricht für Zweiradfahrer
- Erfahrene, qualifizierte Motorradausbilder