Fahrschule Manfred Wittner

Diese Führerscheinklassen bieten wir an

Wir geben dir auf unserer Webpräsenz blitzschnell einen Überblick über alle von uns angebotenen Führerscheinklassen und deren Voraussetzungen.

Pkw Führerscheinklassen

Klasse B

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Für Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen A1, A2, A
  • bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse (zGM), die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen ausgelegt und gebaut ist
  • Nur im Inland: Dreirädrige Kraftfahrzeuge
  • Grundausbildung, 5 Stunden Überland, 4 Stunden Autobahn, 3 Stunden Beleuchtungsfahrt (á 45 Minuten)
  • Klasse AM und L inbegriffen
  • Mitführen von Anhängern im Führerschein Klasse B: Alle Anhänger bis 750 kg zGM
  • Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination auf 3500 kg begrenzt

Klasse BF17

  • Mindestalter 17 Jahre
  • Begleitendes Fahren mit Begleitpersonen

Klasse BE

  • Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zGM des Anhängers von mehr als 750kg und nicht mehr als 3500kg
  • Grundausbildung, 3 Stunden Überland, 1 Stunde Autobahn, 1 Stunde Beleuchtungsfahrt (á 45 Minuten)

Klasse B96

  • Kfz der Klasse B mit Anhänger
  • Zulässige Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750kg
  • Fahrzeugkombination über 3500 kg, aber max. 4250 kg
  • Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt
  • keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich

Klasse B197

  • Hier kannst du deine Ausbildung auf Fahrzeugen mit Schaltgetriebe und Automatikgetriebe kombinieren
  • Die praktische Prüfung kann dann auf einem Auto mit Automatikgetriebe stattfinden.
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Motorrad-Führerscheinklassen – vom Mofa bis zum Kraftrad

Klasse A1

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Leichtkraftrad, ein- oder zweisitzig
  • Mehr als 50 cm3 Hubraum, aber höchstens 125 cm3
  • Nicht mehr als 11 KW
  • Klasse AM eingeschlossen

Klasse A2

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Aufstieg von A1 auf A2 möglich
  • Klasse AM und A1 eingeschlossen
  • bis 35 kW

Klasse A

  • Mindestalter 24 Jahre
  • 20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
  • 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A
  • AM und A1 und A2 eingeschlossen

Klasse B196

  • Mindestalter 25 Jahre
  • Schlüsselzahl 196
  • Erlaubnis, Leichtkrafträder bis 125 cm3 Hubraum und einer Motorleistung von max. 11 KW zu führen
  • Vorbesitz Klasse B (mindestens 5 Jahre)
  • gültig nur in Deutschland

Klasse AM

  • Mindestalter 15 Jahre
  • Kleinkraftrad bis 50 cm3 Hubraum
  • Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 45 km / h

Klasse Mofa

  • Mindestalter 15 Jahre
  • Prüfbescheinigung
  • Höchstgeschwindigkeit 25 km / h

Klasse L

  • Mindestalter 16 Jahre

a) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 40 km / h. Mit Anhänger dürfen sie aber nur mit max. 25 km / h gefahren werden.


b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer Geschwindigkeit von max. 25 km / h auch mit Anhängern.

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Beim Erwerb des Motorrad-Führerscheins bieten wir dir:

  • Qualifizierte Beratung und Betreuung
  • Ausbildung für Einsteiger und Aufsteiger in die Klassen A2 und A
  • Intensivkurse für den Motorrad-Führerschein
  • Bike To Bike – Ausbildung
  • Ausbildung in allen Motorradklassen
  • Spezieller Theorieunterricht für Zweiradfahrer
  • Erfahrene, qualifizierte Motorradausbilder
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Du hast noch Fragen zu den Führerscheinklassen? Wir freuen uns über deinen Anruf!

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